Welche Pflegegradtabelle gilt für Ihren Antrag?

Pflegerecht

Welche Pflegegradtabelle gilt für Ihren Antrag?

Ob Pflege zuhause, Pflegedienst oder Heim: der Pflegegrad entscheidet, wieviel Geld die Kasse monatlich übernimmt. Passt der Bescheid nicht zum Pflegealltag, lassen wir den Anspruch prüfen.

Advocura.Legal RedaktionWiderspruch strukturiertNächster Schritt klar
Welche Pflegegradtabelle gilt für Ihren Antrag?
Aktualisiert: 11. Mai 2026Eingeordnet von Advocura.Legal RedaktionLesezeit: 7 Min
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Welche Leistungen stehen mir mit welchem Pflegegrad zu? Das entscheidet, ob häusliche Versorgung oder das Pflegeheim für die Familie finanzierbar bleibt. Pflegegeld liegt 2026 zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich, ambulante Sachleistungen zwischen 796 und 2.299 Euro - geregelt in §§ 36 und 37 SGB XI.

Eine Pflegegrad-Tabelle gibt Orientierung, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Pflegealltags. Entscheidend ist, welche Einschränkungen belegbar sind, welche Unterlagen den Antrag stützen und ob ein Widerspruch gegen den Bescheid sinnvoll vorbereitet werden sollte.

Praxisfall · Ausgangslage

Als der Bescheid der Pflegekasse im Briefkasten liegt, liest eine berufstätige Angehörige die Zeilen zweimal: Pflegegrad 2, Pflegegeld 347 Euro monatlich nach § 37 SGB XI, unverändert. Dabei hat sich der Alltag mit ihrer Mutter spürbar verändert: Der ambulante Pflegedienst kommt täglich, Körperpflege, Mobilisierung und Medikamentengabe binden deutlich mehr Kapazität als noch vor der letzten Begutachtung. Die Einschätzung des Medizinischen Dienstes hat das offenbar nicht vollständig erfasst. Ein Widerspruch wäre möglich, aber welche Unterlagen braucht man, und wie viel Zeit bleibt?

Um diese Frage zu beantworten, hilft ein Blick auf die gesetzliche Systematik dahinter: Das SGB XI legt fest, nach welchen Kriterien ein Pflegegrad zuerkannt wird, und diese Kriterien bestimmen unmittelbar, welche Beträge der Familie monatlich zustehen.

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Fünf Pflegegrade, ein System: Was das SGB XI dazu regelt

Bevor wir uns die konkreten Eurobeträge ansehen, lohnt es, die gesetzliche Grundlage zu verstehen, auf der Einstufung und Leistungsanspruch basieren.

§§ 14 und 15 SGB XI – Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Der Pflegegrad ergibt sich aus dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das sechs Lebensbereiche bewertet: kognitive Fähigkeiten und Kommunikation, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, Alltagsgestaltung sowie soziale Kontakte. Je höher der Gesamtpunktwert, desto höher der zugeordnete Pflegegrad.

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

Alle fünf Pflegegrade bleiben 2026 erhalten. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst nach Antrag bei der Pflegekasse. Pflegegrad 1 bildet dabei eine wichtige Ausnahme: Er berechtigt nicht zu Pflegegeld oder ambulanten Sachleistungen, sondern ausschließlich zum Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro monatlich. Für aufwendigere häusliche Pflegearrangements bietet PG1 deshalb nur begrenzten finanziellen Spielraum.

Das NBA-Punktesystem bewertet nicht die Diagnose, sondern den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag. Daraus folgt: Wer heute mehr Hilfe bei Selbstversorgung, Mobilität oder Medikamentengabe benötigt als beim letzten Gutachten, kann einen höheren Punktwert erreichen, auch wenn die zugrundeliegende Erkrankung dieselbe geblieben ist. Veränderungen im Alltag, die nicht aktiv dokumentiert und beim Medizinischen Dienst eingebracht werden, fließen in die Einstufung jedoch nicht ein.

Vier Leistungsarten im Überblick

Das SGB XI unterscheidet vier zentrale Leistungsarten:

  • ◆Pflegegeld nach § 37 SGB XI: monatliche Geldleistung für selbst organisierte häusliche Pflege
  • ◆Ambulante Sachleistungen nach § 36 SGB XI: für Leistungen zugelassener Pflegedienste
  • ◆Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI: für den dauerhaften Heimaufenthalt
  • ◆Tagespflege nach § 41 SGB XI: teilstationäres Ergänzungsangebot, das die häusliche Pflege entlastet

Was diese Leistungsarten in konkreten Euro-Beträgen bedeuten, zeigt die folgende Übersicht für 2026. An diesen Zahlen lässt sich ablesen, wie viel finanziell auf dem Spiel steht, wenn der zuerkannte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

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Alle Leistungsbeträge 2026: Was zahlt die Pflegekasse je Pflegegrad?

Doch was bedeutet das konkret für den monatlichen Leistungsanspruch? Die folgende Tabelle macht die Unterschiede zwischen den Pflegegraden in Euro sichtbar.

Welche Unterlagen jetzt zählen

Pflegegrad-Tabelle 2026 nach SGB XI
PflegegradPflegegeld § 37Sachleistungen § 36Vollstationär § 43Entlastungsbetrag § 45b
PG 10 Euro0 Euro131 Euro131 Euro
PG 2347 Euro796 Euro805 Euro131 Euro
PG 3599 Euro1.497 Euro1.319 Euro131 Euro
PG 4800 Euro1.859 Euro1.855 Euro131 Euro
PG 5990 Euro2.299 Euro2.096 Euro131 Euro

Das bedeutet: Wer bei Pflegegrad 2 bleibt, erhält monatlich 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro in ambulanten Sachleistungen. Wer auf Pflegegrad 3 hochgestuft wird, steigt auf 599 Euro Pflegegeld und bis zu 1.497 Euro Sachleistungen.

Diese Differenz von 252 Euro beim Pflegegeld und 701 Euro bei den Sachleistungen ist für viele Familien keine Kleinigkeit, sie kann unmittelbar über den Umfang der häuslichen Versorgung entscheiden.

Was für die Einordnung zählt

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht nach § 45b SGB XI jedem Pflegegrad zu, also 1.572 Euro im Jahr. Er ist zweckgebunden für anerkannte Entlastungsleistungen wie Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Hilfen.

Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich anteilig kombinieren. Wer nur einen Teil der Sachleistungen durch den Pflegedienst abruft, erhält den ungenutzten Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI gibt Familien Spielraum bei der Versorgungsplanung.

Tagespflege: mehr Spielraum als viele wissen

Tagespflege nach § 41 SGB XI liegt 2026 zwischen 721 Euro monatlich bei Pflegegrad 2 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Besonders relevant: Tagespflege wird seit der Pflegereform nicht auf ambulante Sachleistungen oder Pflegegeld angerechnet. Sie steht also zusätzlich zur häuslichen Pflege zur Verfügung und gibt berufstätigen Angehörigen tagsüber mehr Handlungsspielraum.

Wo die Frist praktisch beginnt

Leistungen kombinieren

Was ist möglich?

Tagespflege, ambulante Sachleistungen und Pflegegeld lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig nutzen. Wer die Kombination plant, sollte das konkrete Szenario vorab mit der Pflegekasse abstimmen, um Rückforderungen zu vermeiden. Die Pflegekasse ist verpflichtet, hierzu Auskunft zu geben.

Anders sieht es aus, wenn der bewilligte Pflegegrad den tatsächlichen Bedarf nicht mehr abbildet. Dann helfen auch optimal kombinierte Leistungen nicht weiter, weil der gesamte Bemessungsrahmen zu niedrig angesetzt ist. Der nächste Abschnitt zeigt, woran Familien erkennen, wann eine Höherstufung in Betracht kommt.

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Wann passt der Bescheid nicht mehr zur Pflegewirklichkeit?

Genau hier wird es kritisch: Pflegebedarf entwickelt sich, aber die Pflegekasse erfährt davon nicht automatisch. Ein einmal festgestellter Pflegegrad bleibt so lange bestehen, bis Familie oder Betroffene selbst aktiv werden. Viele wissen nicht, dass ein Höherstufungsantrag jederzeit neu gestellt werden kann.

Die Angehörige aus unserem Praxisfall steht an genau diesem Punkt. Sie fragt sich, ob das Neue Begutachtungsassessment (NBA) nach §§ 14, 15 SGB XI alle relevanten Alltagseinschränkungen tatsächlich berücksichtigt hat. Bei Pflegegrad 3 würde das Pflegegeld auf 599 Euro monatlich steigen, die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI auf bis zu 1.497 Euro, ein Unterschied, der für die häusliche Pflegeplanung erheblich ins Gewicht fällt.

Was für den nächsten Schritt zählt

Das ist der Wendepunkt ihrer Geschichte: Sie entscheidet, den Bescheid nicht einfach hinzunehmen.

Im NBA werden Selbstversorgung und der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, zwei der sechs Lebensbereiche aus dem gesetzlichen Rahmen in Abschnitt eins, separat bewertet und gewichtet. Wenn sich diese Einschränkungen seit der letzten Begutachtung verschlechtert haben, kann ein neuer Antrag oder Widerspruch zu einem anderen Ergebnis führen. Diese Möglichkeit besteht, sie muss aber aktiv und fristgerecht genutzt werden.

Welche Veränderungen für eine Höherstufung sprechen

Folgende Entwicklungen sollte die Familie schriftlich festhalten, bevor sie einen Antrag stellt:

  • ◆Pflegedienst kommt häufiger oder für längere Einsätze
  • ◆Neue Diagnosen, Medikamente oder Hilfsmittel sind hinzugekommen
  • ◆Sturzereignisse, Krankenhausaufenthalte oder Reha-Maßnahmen haben stattgefunden
  • ◆Schluckstörungen, Inkontinenz oder kognitive Veränderungen erfordern täglich Unterstützung
  • ◆Nächtlicher Pflegebedarf hat zugenommen
Widerspruchsfrist im Bescheid prüfen

Ein Widerspruch gegen den Pflegekassen-Bescheid muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Bescheidzugang eingelegt werden. Die genaue Frist steht im Bescheid unter dem Abschnitt "Rechtsbehelfsbelehrung". Wird sie versäumt, ist der Bescheid bestandskräftig. Dann hilft nur noch ein neuer Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse.

Im nächsten Schritt geht es darum, wie die Unterlagen strukturiert aufbereitet werden, damit der Widerspruch auf belastbarer Grundlage steht und keine vermeidbaren Lücken die Chancen beeinträchtigen.

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Wie lässt sich ein Widerspruch strukturiert vorbereiten?

Auf dieser Grundlage lässt sich die Widerspruchsvorbereitung gezielt angehen. Die Angehörige aus unserem Praxisfall hat sich entschieden: Sie fordert zunächst das Gutachten des Medizinischen Dienstes an, dokumentiert die täglichen Pflegeeinsätze in einem Pflegetagebuch und sammelt aktuelle Arztbriefe. Das ist die Auflösung ihrer Geschichte: Aus der Mischung von Unsicherheit und Zeitdruck wird konkretes, fristgerechtes Handeln.

Dieses Vorgehen trägt eine fundierte Widerspruchsbegründung: belegbare Alltagseinschränkungen, keine subjektiven Eindrücke.

Was Sie im Pflegealltag dokumentieren sollten

Viele Familien unterschätzen, welche Unterlagen konkret gebraucht werden und wie die Dokumentation aufbereitet sein muss, damit der Medizinische Dienst bei einer erneuten Begutachtung alle relevanten Einschränkungen vollständig erfasst. Wer unvorbereitet in eine Begutachtungssituation geht, riskiert, dass wichtige Alltagssituationen nicht ausreichend gewichtet werden. Daraus folgt: Die Vorbereitung entscheidet oft mehr als die Formulierung des Widerspruchs selbst.

Widerspruch vorbereiten: Diese Unterlagen werden benötigt
01Pflegekassen-Bescheid mit Datum und Rechtsbehelfsbelehrung
02Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern (Anspruch nach § 25 SGB XI)
03Pflegetagebuch führen: täglich dokumentieren, wer was wie lange tut
04Aktuelle Arztbriefe und Entlassungsberichte der letzten zwölf Monate
05Pflegeplan und Leistungsnachweise des ambulanten Dienstes
06Medikamentenliste mit Dosierung und Einnahmehäufigkeit
07Krankenhausaufenthalte und Reha-Berichte chronologisch ordnen
08Widerspruch fristgerecht schriftlich einlegen, am besten per Einwurf-Einschreiben

Die Unterlagen müssen nicht perfekt aufbereitet sein, aber vollständig und in sich stimmig. Der Medizinische Dienst bewertet nicht das Format, sondern was die Dokumente über die tatsächliche Alltagssituation belegen. Wie in Abschnitt eins beschrieben, bewertet das NBA sechs Lebensbereiche, und genau diese sollten die gesammelten Unterlagen systematisch abdecken, damit keine relevante Einschränkung unerwähnt bleibt.

Was nach dem Widerspruch passiert

Nach Eingang prüft die Pflegekasse den Bescheid intern oder ordnet eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst an. Das Ergebnis ist ein neuer Bescheid, der akzeptiert oder weiter angefochten werden kann. Advocura.Legal hilft, Unterlagen, Frist und Begutachtungsprotokoll strukturiert aufzubereiten, damit der Widerspruch auf einer belastbaren Grundlage steht und keine vermeidbaren Lücken die Chancen beeinträchtigen.

Rechtsrahmen

Rechtsquellen und weiterführende Informationen

  1. §§ 14 und 15 SGB XI – Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
  2. § 25 SGB XI
  3. § 36 SGB XI
  4. § 37 SGB XI
  5. § 38 SGB XI
  6. § 41 SGB XI
  7. § 43 SGB XI
  8. § 45b SGB XI
  9. Bundesgesundheitsministerium: Übersicht Leistungsbeträge 2026
Redaktion

Advocura.Legal Redaktion

Die Redaktion von Advocura.Legal bereitet typische Fragen rund um Krankenkasse, Pflege und Versorgung so auf, dass Fristen, Unterlagen und der nächste Produktweg nachvollziehbar werden.


Über den Autor

Milan Meixelsberger

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